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Satzungen bürgerfreundlich gestalten

Die Friedhofssatzung ist so etwas wie die Verfassung des Friedhofsträgers. Für die Angehörigen tritt sie häufig dann in Erscheinung, wenn etwas verboten wird: Zum Beispiel darf das Grabmal eine bestimmte Höhe nicht überschreiten, oder das Fahrradfahren ist auf dem Friedhof nicht erlaubt. Die wenigsten Menschen beschäftigen sich jedoch näher damit, was im Einzelnen in den Satzungen zu finden ist. Dies ist meist Sache der Experten.

Hier kommt der gemeinnützige Verein Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, ins Spiel. Der Vorsitzende Christoph Keldenich ist von Hause aus Jurist – und damit prädestiniert, sich mit allen Fragen rund um die Friedhofssatzung auseinanderzusetzen. Als Experte tritt er im Sinne der Verbraucher für mehr Bürgerfreundlichkeit, Vereinfachung der Verwaltung, Rechtssicherheit und eine bessere Verständlichkeit der Satzungen ein – ebenso wie die anderen Mitarbeiter in der Geschäftsstelle des bundesweit tätigen Vereins mit Sitz im rheinischen Königswinter.

Aeternitas steht im engen Austausch mit vielen Friedhofsträgern und erreicht über Vorträge, Veröffentlichungen, Beratungen und Seminare eine Vielzahl an Friedhofsverwaltern. Mitunter treffen dann konträre Meinungen aufeinander. Nicht alles, was aus Verbrauchersicht zu begrüßen wäre, stößt auch bei den Verwaltungen auf Gegenliebe. Doch gerade beim Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands trifft Aeternitas meist auf offene Ohren: „Hier ist das Interesse am offenen Austausch und an notwendigen, die Zukunft sichernden Veränderungen groß“, sagt Keldenich.

Die Friedhofssatzung gibt den Rahmen vor, in dem sich die Bürger mit ihren Bestattungswünschen und ihren Bedürfnissen nach der passenden Art zu trauern bewegen dürfen. Immer mehr Friedhofsverwalter haben allerdings erkannt, dass diese Ansprüche stärker berücksichtigt werden sollten. Dazu beigetragen hat sicherlich auch, dass die klassischen, etablierten Grabformen immer weniger Zuspruch finden. Der gesellschaftliche Wandel und damit auch der Wandel der Bestattungskultur sind greifbar und sichtbar. Freie, nicht mehr benötigte Flächen und sinkende Gebühreneinnahmen zeugen davon.

Aeternitas begreift sich als Anwalt der Verbraucherinteressen im Bestattungs- und Friedhofswesen, gleichzeitig aber auch als Partner und nicht als Gegner der Branchenvertreter. „Gemeinsam kann man etwas bewegen. Viel ist auch schon passiert“, sagt Keldenich, der Wandel spiegele sich in überarbeiteten, zeitgemäßen Satzungen wieder. „Es gilt, die in den Satzungen festgeschriebenen Regeln derart zu gestalten, dass sie einen – notwendigen – Rahmen vorgeben, aber die individuellen Bedürfnisse der Menschen besser berücksichtigen“, erklärt er. Am deutlichsten zeigt sich dies an der Vielzahl der Grabangebote, die immer mehr Friedhöfe den Bürgern machen.

Mussten die Friedhofsnutzer noch vor 30 Jahren mit weniger als einer Handvoll verschiedener Grabarten Vorlieb nehmen, können sie heute zwischen einer enormen Vielzahl an attraktiven, auf verschiedene Bedürfnisse zugeschnittenen Angeboten wählen. Wer sein Grab selbst pflegen möchte, wird ebenso fündig, wie diejenigen, die auf die Grabpflege verzichten möchten. Ob traditionell oder modern, aufwendig oder schlicht, mit oder ohne Namen – eine der Grabarten sollte für die meisten Menschen passen.

Man könne darüber klagen, dass durch den Trend zur Feuerbestattung Einnahmen weggebrochen seien und dass die Konkurrenz außerhalb der Friedhöfe, insbesondere Seebestattungen und Bestattungswälder, recht erfolgreich agierten, „doch besser ist es, den Wandel aktiv mitzugestalten, wie es sich auch der Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands auf die Fahnen geschrieben hat“, sagt Keldenich.

Christoph Keldenich
Vorsitzender der Verbraucherinitiative Bestattungskultur „Aeternitas“
Mitglied im VFD

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