Virtuelle Vorstandssitzung

Und es hat „Zoom“ gemacht …

Keine Sitzung, aber viele Fragezeichen: Zum ersten Mal hat sich der Bundesvorstand virtuell getroffen. In wenigen Tagen hätte nicht nur das Fortbildungsseminar für Friedhofsverwalter am Seddiner See stattgefunden, sondern auch die nächste Vorstandssitzung. Soweit es möglich ist, sind die Termine an die Verbandsveranstaltungen gekoppelt. Darüber hinaus gibt es auch zwischendurch Treffen. Im April wäre es wieder so weit gewesen.

Die Marketingkampagne sollte zum Abschluss gebracht werden. Doch der Termin wurde abgesagt, wie auch das Seminar und die Vorstandssitzung. Was blieb, waren jede Menge Fragezeichen – und die Erkenntnis: Es gibt Informations- und Diskussionsbedarf. Wie weiter mit der Kampagne – weitermachen? Auf Eis legen? Wie steht es um die nächsten geplanten Veranstaltungen? Und wie um die Finanzen? Was gibt es Neues aus der Geschäftsstelle? Darüber hinaus erreichten den Vorstand Anfragen, etwa, wie mit Corona- Toten umzugehen sei.

Und so kam es zu einer Premiere. Erstmals hielt der Vorstand eine Sitzung virtuell ab. Die Tagesordnung war schnell gefüllt, ein Termin gefunden. Und nur ein paar Tage später saßen acht von neun Mitgliedern zwischen Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg vor ihren Rechnern, die einen im Büro, andere zu Hause, um miteinander zu „zoomen“. „Zoom“ heißt ein Programm für Web-Meetings und Videokonferenzen. Die stehen in diesen Tagen hoch im Kurs, sind seit Ausbruch der Pandemie für viele aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Und auch im Ehrenamt erweisen sie sich als praktikable Lösung.

Ende März brachte der Bundestag ein neues Gesetz auf den Weg. Das räumt Vereinen vorübergehend Sonderregelungen ein. Sie beziehen sich auf Mitgliederversammlungen, gelten aber grundsätzlich auch für Vorstandssitzungen. Versammlungen können virtuell abgehalten und Beschlüsse auch außerhalb einer Präsenzveranstaltung gefasst werden. Das war vorher nicht ohne weiteres möglich. Es musste explizit in der Satzung geregelt sein, oder es hätte einer Zustimmung aller Mitglieder bedurft.

Der Verband lebt vom Miteinander. Allein, ein Austausch, wie wir ihn kennen und wie wir ihn auch wieder am Seddiner See gepflegt hätten – untereinander und mit den Experten – ist zurzeit nicht möglich. Dabei steht die Welt abseits von Corona nicht still.

Themen wie die Neuregelung der Umsatzbesteuerung sind nach wie vor aktuell, wenngleich sie gerade durch das Aufmerksamkeitsraster zu fallen scheinen. Das sollen sie nicht. Derzeit sind wir mit Fachleuten im Gespräch; wir wollen Euch wenigstens mit Informationen versorgen, wenn wir schon nicht zusammen die Fortbildungsbank drücken können. In der nächsten Friedhofskultur lest Ihr mehr. Wenn Ihr auch Themenanregungen habt, mailt uns!

Susanne Thon, Aschersleben

Zur Information

Aus Paragraf 5, Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht: „Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des BGB kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen, 1. an der Mitgliederversammlung (MV) ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder 2. ohne Teilnahme an der MV ihre Stimmen vor der Durchführung der MV schriftlich abzugeben.“

Foto: Susanne Thon

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