VFD lehnt Bestattung in body bags ab

Stellungnahme zur Verwendung von Leichensäcken

Die aktuelle Corona-Situation erfordert besondere Hygiene-Maßnahmen. Dies betrifft auch den Umgang mit Verstorbenen. Die DGUV Information 214-021 – Biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mit Verstorbenen – liefert hierzu wichtige Hinweise. 

Aufgrund des Infektionspotentials von Verstorbenen hat sich in der Praxis bei Bestattungsunternehmen die Verwendung von sogenannten Leichensäcken oder Body Bags durchgesetzt. Die Verstorbenen werden in einem luftdichten Body Bag abgeholt und anschließend mit der Folie in den Holzsarg gelegt. Grundsätzlich geht es darum, den Kontakt zu minimieren und das Gefährdungspotential für alle Beteiligten zu reduzieren. Nach der Erdbeisetzung verbleibt der Leichnam im Holz- und Foliensarg für die Dauer von 20 bis 30 Jahren im Erdboden und soll biologisch abgebaut werden. Die Verwendung der Body Bags ist kritisch zu hinterfragen. Auch wenn mehrfach betont wird, dass es sich hierbei um biologisch abbaubares Folien-Material handelt, so fehlt bisher ein qualifizierter Nachweis der biologischen Abbaubarkeit. Es hat sich in der Vergangenheit oft gezeigt, dass in den Sarg eingebrachtes Folienmaterial bis zum Ablauf der Ruhezeit komplett intakt war und wesentlich an der Bildung von sogenannten Verwesungsstörungen und Wachsleichen beteiligt war.  Die Aussage einer biologischen Abbaubarkeit wird oft mit Kompostierbarkeit (siehe DIN EN 13432, 14855 und 14995) in Verbindung gebracht. Die damit verbundenen Prüfungen in einer Industriekompostierungsanlage lassen sich jedoch in keiner Weise mit den besonderen Bedingungen in einem Grab in fast 2 m Tiefe vergleichen; es herrschen gänzlich andere Temperatur- und Sauerstoffbedingungen. Auch ist die Zusammensetzung der Mikroorganismen nicht vergleichbar. Folien im Grab behindern die biologische Zersetzung des Leichnams und verursachen hohe Folgekosten, wenn die Gräber nach 20 bis 30 Jahren wiederbelegt werden sollen. Für die Mitarbeiter auf dem Friedhof bedeutet dies zudem eine hohe psychische Belastung. Um gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, ist das Personal in diesen Fällen mit entsprechender Schutzkleidung auszustatten und es sind Hygienemaßnahmen durchzuführen. 

Die Forderung der VFD lautet: Für eine nachhaltige Nutzung von Friedhöfen ist sicherzustellen, dass verwendete Materialien, wie Body Bags nachweislich im Grab biologisch abbaubar sind und den Verwesungsprozess nicht beeinträchtigen. 

Dr. Michael C. Albrecht für den Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands

Download: Stellungnahme body bags 2021

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