Digitale Verwaltungsleistungen
Onlinezugangsgesetz für Friedhöfe
Mit dem Programm „Digitale Verwaltung 2020“ hat die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Digitalisierung in der Verwaltung geschaffen.
Die digitale Verwaltung nutzt die vorhandenen Potenziale, ist effektiv, transparent, effizient, barrierefrei, bürger- und unternehmensfreundlich. Die Agilität der Verwaltung, aber auch die Finanzierbarkeit und die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes sollen langfristig gesichert werden.
Das im Sommer 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz (OZG) setzt den eingeschlagenen Weg fort und regelt, dass Bund und Länder bis 2022 alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale auch digital anbieten und die Portale zu einem Portalverbund verknüpfen müssen. Die Verwaltungsleistungen der Kommunen sind über die Portale der Länder anzubinden (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 2018: OZG-Umsetzungskonzept: Digitalisierung als Chance zur Politikgestaltung – Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes).
Das Land Niedersachsen strebt mit dem Masterplan Digitalisierung eine zielgerichtete, kontinuierliche Umsetzung von Maßnahmen an, um die Digitalisierung über alle Verwaltungsebenen voranzubringen.
Damit soll der Gang zur Behörde für die Bürgerinnen und Bürger entbehrlich und dafür online einfach und sicher gestaltet werden. Zu diesem Zweck ist ein umfassendes Angebot für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsleistungen über das Internet vorzuhalten.
Die Ziele der Landesregierung im Bereich der digitalen Verwaltung sind:
- Die Digitalisierung der Verwaltung muss in erster Linie den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen dienen.
- Das Ziel ist die durchgängige Einführung weitgehend medienbruchfreier Verwaltungsprozesse und damit die Digitalisierung aller Arbeitsschritte.
- Die Entwicklungs- und Betriebskosten von IT-gestützten Verwaltungsverfahren sollen durch Konsolidierung, Modernisierung und Vervollständigung gesenkt werden.
Die Internetverfügbarkeit von Verwaltungsleistungen umfasst auch Leistungen im Kontext einer Bestattung wie etwa die Beantragung einer Grabstelle.
Das Land Niedersachsen hat in diesem Bereich die Federführung übernommen. Alle Verwaltungsleistungen sollen künftig auch via Internet angeboten werden.