Bestattungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Expertenkommission eingesetzt

Von politischer Seite wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Versuche unternommen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern ein modernes Bestattungsgesetz zu verpassen. Dabei bestehen scheinbar sehr unterschiedliche parteiliche Vorstellungen über den Bedarf einer Änderung des bestehenden Bestattungsgesetzes und noch mehr, wie modern es denn gestaltet werden soll.

Nicht anders ist es zu verstehen, dass seit 2015 wiederholt Anträge der Linken eingebracht wurden, die als zentrale Forderung eine Aufhebung des Friedhofszwangs verfolgen.

Auf politischer Bühne konnte kein Konsens erzielt werden. Nun soll eine Experten-Kommission bis zum 31. Dezember 2019 einen Bericht zu möglichen Lockerungen des Bestattungsrechts sowie Änderungen zur ärztlichen Leichenschau erstellen. Ein am 25. April 2018 mehrheitlich beschlossener Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Die Linke und BMW hatte der Kommission den Auftrag dazu gegeben. Diese Expertenkommission setzt sich aus Vertretern von Kirchen und Glaubensgemeinschaften, Parteien sowie Bestatter- und Gartenbauverbänden, Rechtsmedizinern, Verbraucherschützern und des Städte- und Gemeindetags zusammen. Der Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands (VFD) ist leider bisher nicht beteiligt.

Umso wichtiger ist es, auf einige Grundsätze des Bestattungswesens hinzuweisen, die sowohl in Mecklenburg-Vorpommern als auch in anderen Bundesländern gelten:

  • Die Beisetzungsformen Urne und Sarg werden als gleichberechtigt gesehen.
  • Gesetzlich festgelegt ist die Verpflichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge: Dazu gehört die Bereitstellung von Friedhöfen.
  • Der Friedhof ist ein öffentlicher Raum, denn hier können alle, die den Verstorbenen kannten, ihrer Erinnerung, Trauer und ihrem Gedenken nachgehen.
  • Die Forderung nach der Aufhebung des Friedhofzwangs ermöglicht die Abgabe von Urnen an eine Privatperson und somit die Übertragung in einen Privatraum. Hierdurch kann es zu einer Diskriminierung anderer Angehöriger und Freunde des Verstorbenen kommen.
  • Eine weitere Form der Diskriminierung entsteht, wenn die Aufhebung des Friedhofzwangs nur für Urnen, aber nicht für Särge, gelten würde.

Jede und jeder kann sich mit seinen Anregungen schriftlich an die Expertenkommission wenden. Bislang sind bereits mehr als 40 Zuschriften eingegangen. Alle Friedhofsverwaltungen aus Mecklenburg-Vorpommern sollten die Gelegenheit nutzen, den Friedhof als besonderen Ort für Verstorbene und Hinterbliebene darzustellen und sich bei der Expertenkommission zu melden.

Die Sitzungen der Kommission finden öffentlich regelmäßig montags um elf Uhr im Plenarsaal des Schweriner Schlosses statt. Für 2019 sind noch folgende Termine vorgesehen: 8. April, 20. Mai, 17. Juni, 2. September, 14. Oktober, 11. November, 9. Dezember.

M. C. Albrecht, Hannover

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