Steuerberater sagt Nein: Auf der Rechnung darf keine Mehrwertsteuer stehen.

Zum ersten Mal sind im Januar die Beitragsrechnungen per E-Mail verschickt worden. Die neue Mitgliederverwaltung „ClubDesk“, die der Verband seit nunmehr einem Jahr nutzt, macht das möglich.

Zum einen habe vielfach der Wunsch bestanden, die Rechnung in digitaler Form übermittelt zu bekommen, sagt Geschäftsführer André Könnecke, zum anderen bedeute der Versand per E-Mail natürlich auch eine enorme Arbeitserleichterung. Ausdrucken und Eintüten entfallen. Auch der Abgleich der Zahlungseingänge gestalte sich mithilfe der neuen Software deutlich einfacher als bisher, sagt Schatzmeister Wolfgang Bartelt. Rückmeldungen gab es einige. Eine Anfrage erreichte die Geschäftsstelle wiederholt: die, ob sich denn auf den Rechnungen die Mehrwertsteuer nicht auch ausweisen lasse.

Nein, sagt der Steuerberater des Verbandes. „Wir haben ihm die Rechnung noch mal zur Prüfung vorgelegt. Da wir als Verband nicht umsatzsteuerpflichtig sind, dürfen wir die Mehrwertsteuer auf den Rechnungen auch nicht ausweisen“, nicht mal unter der zweiten Position, dem Bezugspreis der Friedhofskultur, erklärt Könnecke.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner