Keine Aufhebung der
Friedhofspflicht für Urnen

Eine Stellungnahme des Verbandes der Friedhofsverwalter Deutschlands e.V. (VFD)

Seit über 100 Jahren setzt sich der VFD für die Bewahrung, Förderung und Weiterentwicklung der im abendländischen Kulturkreis gewachsenen Friedhofs- und Bestattungskultur ein, mit dem Ziel, sie als gesellschaftliches Allgemeingut zu erhalten.

Der Verband der Friedhofsverwalter (VFD) tritt für den Erhalt der Friedhofspflicht für Urnen/Aschekapseln ein.

Begründung:

  • Friedhöfe gewährleisten Schutz gegen Störungen des religiösen Friedens und religiösen Gefühls des Einzelnen.
  • Der Friedhof als öffentlicher Raum ist ein Ort des Gedenkens, an dem der Verstorbene namentlich erwähnt wird.
  • Allen Trauernden, nicht nur dem engsten Familienkreis oder Einzelpersonen, ist somit auch der Zugang zur letzten Ruhestätte möglich.
  • Eine Aufhebung des Friedhofszwanges mit dem Argument hoher Bestattungskosten für die Familienangehörigen unterstützt die Position der Entsorgung von Verstorbenen.
  • Postmortale Menschenwürde und Totenruhe impliziert die Beisetzung an einem geschützten Ort unter Berücksichtigung des letzten Willens des Verstorbenen.
  • Eine Beisetzung der Urne an einem beliebigen Ort kann Bestimmungen des Umwelt-, Gewässer- und Bodenschutzes widersprechen.
  • Das Risiko der Entsorgung von „in Ungnade gefallenen Urnen“ steigt, sobald kein Friedhofszwang mehr besteht. Neben dem Aussetzen von herrenlosen Urnen an Autobahnraststätten oder vor Friedhofstoren ist auch die Entsorgung im Mülleimer oder auf der Deponie nicht auszuschließen.
  • Die Aufhebung des Friedhofszwanges stellt die Bedarfsplanung und somit auch die laufende Finanzierung öffentlicher Friedhöfe in Frage. Die kommunalen und kirchlichen Friedhöfe benötigen ausgleichende Finanzmittel.

Januar 2013

Ihr Ansprechpartner für Öffentlichkeitsarbeit des VFD:
Herr Dr. Michael C. Albrecht
Tel.: 0511/16789-11
E-Mail: albrecht@vfdorg.de
www.friedhofsverwalter.de

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