Ordnungsamtbestattungen

Eine Stellungnahme des Verbandes der Friedhofsverwalter Deutschlands e.V. (VFD)

Die Zahl sogenannter Ordnungsamtsbestattungen nimmt in Deutschland ständig zu. Hatte der Verstorbene keine Angehörigen, die die Bestattung veranlassen konnten, oder weigern sich die Angehörigen, ihrer Bestattungspflicht nachzukommen, so greifen die Ordnungsämter zum Mittel der sogenannten Ersatzvornahme: Die handelnde Behörde beauftragt in diesem Fall nicht nur den Bestatter oder das Krematorium, sie erwirbt beispielsweise auch das Nutzungsrecht an einer Grabstelle.

In jüngster Zeit mehren sich dabei die Fälle, in denen Ordnungsämter aus Gründen der Kostenersparnis zu Praktiken greifen, die nach Auffassung des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands e. V. rechtswidrig sind.

Der Staat hat die Würde des Verstorbenen zu achten und zu schützen.

Diese Pflicht resultiert bereits unmittelbar aus der Verfassung, ist darüber hinaus aber auch in ständiger Rechtsprechung anerkannt. Dieser staatliche Schutzauftrag bezieht sich jedoch auf alle Menschen gleichermaßen, denn die Menschenwürde ist unteilbar und nicht relativierbar.

Daher spielt es keine Rolle, wer die Bestattung und unter welchen Umständen in Auftrag gibt; bestimmte Mindeststandards, die für einen würdevollen Umgang mit dem Verstorbenen unverzichtbar sind, müssen folglich bei jeder Bestattung berücksichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund weist der Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands e.V. darauf hin, dass insbesondere die folgenden Praktiken ausgeschlossen werden müssen:

  • Die Kremierung und / oder die anonyme Bestattung gegen den erklärten Willen des Verstorbenen;
  • die ausschließlich durch finanzielle Erwägungen veranlasste Bestattung oder Beisetzung des Verstorbenen außerhalb seines sozialen Umfeldes;
  • die Bestattung unbekleideter Verstorbener;
  • das Fehlen eines angemessenen Grabzeichens;
  • das Fehlen einer angemessenen Grabpflege.

Ein würdevoller Umgang mit dem Verstorbenen ist vielmehr nur dann gewährleistet, wenn postmortale Diskriminierungen, die zu einem „Armengrab“ führen, ausgeschlossen sind und die geltenden Rahmenbedingungen der jeweiligen Landesgesetze und Friedhofssatzungen gewahrt werden.

Der Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands e. V. fordert die beteiligten öffentlichen Stellen, die Kirchen und die Politik auf, sich dieses Themas dringend anzunehmen.

Der Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands e.V. (VFD) ist bundesweit organisiert und vertritt mit seinen 700 Mitgliedern ungefähr die Hälfte aller kommunalen und kirchlichen Friedhöfe in Deutschland.

Zielsetzung des VFD ist die Erhaltung und Förderung der Friedhöfe als kulturhistorisches Allgemeingut. Dazu gehört auch die Bewusstseinsprägung für den besonderen Ort Friedhof.

Der VFD bezieht daher auch Position zu aktuellen Themen, die einerseits den Friedhof in seiner aktuellen und zukünftigen Entwicklung sowie andererseits die Nutzung und Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit betreffen.

Im Februar 2013

Weiterführende Informationen erhalten Sie vom Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands e. V. (VFD)

Ihr Ansprechpartner:
Herr Bernd Thürling
Tel.: 030/ 5123083
E-Mail: Thuerling@vfdorg.de
www.friedhofsverwalter.de

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