Positionspapier des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands e.V. zur Novellierung des sächsischen Bestattungsgesetzes

Der Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands e.V. ist eine der wichtigsten Stimmen der Friedhofsverantwortlichen in Deutschland. Unsere Mitglieder zeichnen für mehrere Tausend Friedhöfe in unterschiedlicher Trägerschaft verantwortlich. Zu unseren Zielen zählt nicht nur die professionelle Pflege, sondern vor allem auch die zeitgerechte Weiterentwicklung der uns anvertrauten Erinnerungs- und Kulturlandschaften. Dabei stehen für uns die Menschen mit ihren Wünschen an den Friedhof und ihren damit einhergehenden Vorstellungen im Mittelpunkt.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir ausdrücklich die Novellierung des sächsischen Bestattungsgesetzes, trägt diese doch verantwortungsvoll aktuellen gesellschaftlichen Veränderungen und Anforderungen Rechnung. So schafft das neue Gesetz beispielsweise einen rechtssicheren Rahmen für die Tuchbestattung – und damit vor allem auch für muslimische Bestattungen. Die Ausweitung der Bestattungsangebote auf dem Friedhof wie die Beisetzung im Wurzelwerk von Bäumen ist zu begrüßen. Geplant sind Lebensbäume auf dem Friedhof, die mit der Asche Verstorbener angepflanzt werden, oder die Möglichkeit der gemeinsamen Beisetzung von Menschen und Tieren. Besonders hervorzuheben sind hier auch die nun klaren Regelungen für die Bestattung von Sternenkindern.

Wie nah die Novellierung an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet ist, zeigt sich auch beim Thema „Erinnerungs-Diamanten“: Auf ausdrücklichen Wunsch der verstorbenen Person kann ein Teil der Asche zu privaten Erinnerungsstücken verarbeitet werden. Ohne eine dezidierte Bestattungsverfügung des Verstorbenen ist dies aber nicht möglich – dem beliebigen Umgang mit Asche von Toten ist hier also ein eindeutiger Riegel vorgeschoben. Das gilt jetzt zum Beispiel auch für die Umbettung von Urnen.

Aus verwaltungstechnischer Sicht ist hervorzuheben, dass jetzt Totenscheine elektronisch ausgestellt und digital verarbeitet werden. Das ist nicht nur zeitgerecht, sondern vereinfacht und beschleunigt Prozesse maßgeblich.

Besonders positiv möchten wir unterstreichen, dass die Landesregierung mit der Novellierung des Bestattungsgesetzes auch ihrer Verantwortung für die Zukunftssicherung der Friedhöfe voll umfänglich gerecht wird. Die klare Absage an neue Beisetzungsformen außerhalb des unverzichtbaren Kulturraums Friedhof – wie etwa in Seen oder Flüssen – stärkt die Friedhofskultur in Sachsen nachdrücklich. Die Neufassung des Bestattungsgesetzes schafft so beispielgebend eine ausgewogene Balance von verantwortungsbewusstem Umgang mit der gewachsenen Friedhofskultur und notwendiger, zeitgerechter Veränderung im Sinne der Wünsche und Erwartungen von Bürgerinnen und Bürgern.

Aschersleben im Juni 2026

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner