Die  Reerdigung als geplante neue Bestattungsform hat in Deutschland große Aufmerksamkeit in den Medien gefunden und ist damit ein Beleg dafür, wie lebendig und dynamisch die Bestattungskultur in Deutschland ist. Inzwischen hat der Gesetzgeber in Schleswig-Holstein entschieden, die dort bereits betriebene Testanlagen auf eine tragfähige Rechtsgrundlage zu stellen. Hierfür wurde das Bestattungsgesetz geändert und eine Erprobungsklausel eingefügt. Dabei soll „insbesondere eine ethische, umweltrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Prüfung erfolgen“ und „eine wissenschaftliche Begleitung dazu sichergestellt werden. Diese aktuellen Entwicklungen sind für den Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands e. V. Anlass zu folgender Stellungnahme.

Der Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands e. V. begrüßt es ausdrücklich, dass das Friedhofswesen und die Bestattungskultur nicht starr, sondern dynamisch gesehen werden. Beleg dafür sind die sich verändernden individuellen Beisetzungsriten sowie neue Bestattungsformen. Dabei ist der Umgang mit Verstorbenen nicht nur besonders sensibel zu handhaben, sondern muss den rechtlichen Vorgaben und die ethischen Anforderungen genügen. Auch neue Bestattungsarten dürfen daher nur dann in Betracht gezogen werden, wenn zuvor alle Fragen und Bedenken geklärt wurden. Hierfür sind umfassende, methodisch korrekte und unabhängige Untersuchungen notwendig. Gerade mit Blick auf Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes besteht hier noch Klärungsbedarf.

Der Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands e. V. setzt voraus, dass die notwendigen Untersuchungen in der erforderlichen Tiefe und in unabhängiger Weise durchgeführt und transparent geteilt werden. Erst danach können Aussagen zur Reerdigung getroffen werden.

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