Rechnung Deutschen Grabstätten GmbH (DGG)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
möglichweise sind auch Ihre Kundinnen und Kunden von der Methode der Deutschen Grabstätten GmbH (DGG) betroffen.
Aus Dortmund aber auch aus Hannover wurde uns von verunsicherten Kunden berichtet, die eine Rechnung der DGG bekommen haben. In der Rechnung wurden Leistungen für Standsicherheitsprüfungen eingefordert, welche darauf beruhen, dass die Anforderung der Friedhofsverwaltung befriedigt werden müsse. Es wurde also suggeriert, dass die erbrachte Leistung auf einer Forderung der Friedhofsverwaltung basiert. Gipfel war die Durchführung einer Standsicherheitsprüfung an einem Liegekissen. Natürlich basiert keine der in Rechnung gestellten Leistungen auf einer Forderung der Friedhöfe.
In Dortmund wurde das zum Anlass genommen, der DGG die Zulassung als Gewerbetreibender auf den Friedhöfen zu entziehen.
Wir empfehlen Ihnen zu recherchieren, ob auch Nutzungsberechtigte Ihrer Friedhöfe betroffen sein könnten, so dass sie im Sinne der Betroffenen auf diese Machenschaften reagieren können.
Weitere Informationen: https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/kaufen-reklamieren/probleme-bei-der-dgg-deutsche-grabstaetten-grabmal-gesellschaft-mbh-was-tun