Aus DENAK wird TA Grabmal

DENAK jetzt Teil des VFD

Die Deutsche Naturstein Akademie e.V. (DENAK) hat nach mehr als 20 Jahren im April ihrer Arbeit eingestellt. Unter anderem hat sie die TA Grabmal 2006 sowie viele Merkblätter zu den Bereichen Friedhof, Boden und Fassade veröffentlicht. Diese Unterlagen gehen nicht verloren. Über 50 DENAK-Dokumente sind künftig auf unserer Internetseite abrufbar, darunter auch ein EXCEL-Programm, das die Erfassung der sicherheitsrelevanten Daten vereinfacht und kontrolliert.

TA Grabmal 2019 auch weiterhin gültig

Für die Friedhöfe gilt die UVV VSG 4.7 der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Entsprechend der VSG 4.7 sind Grabmale nach den Regeln der Baukunst und somit entsprechend den DIN Normen für das Bauwesen zu errichten. Beide Regelwerke, die BIV Richtlinie und die TA Grabmal, beziehen sich auf die VSG 4.7 und die DIN Normen. Somit ist die TA Grabmal eine Auslegung dieser Regeln der Baukunst und erleichtert der Friedhofsverwaltung und den Dienstleistern die Anwendung der Regeln der Baukunst.

Erst durch die Vorgabe in der Friedhofssatzung wird die TA Grabmal zu einem verbindlichen Regelwerk. Dies gilt auch dann, wenn die Deutsche Naturstein Akademie e.V. nicht mehr existiert.

An der Vorgehensweise muss man nichts ändern. Das Gespräch mit der SVLFG ergab, dass die Berufsgenossenschaft weiter auf die TA Grabmal setzt. Die DENAK hat die Prüfung aus ihrer TA Grabmal herausgenommen und den Friedhofsverwaltern dieses Tätigkeitsfeld überlassen. Die TA Grabmal regelt nur noch das sichere Bauen einer Grabmalanlage. 

Die Zertifikate sind weiterhin gültig, auch wenn die DENAK nicht mehr vorhanden ist. An der Satzung und den Antragsformularen muss man  nichts ändern!

In diesem Bereich finden Sie die Dokumente, die auf der Webseite der Deutschen Naturstein Akademie verfügbar waren.

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